Abschluss-/ sonstige Pflichtprüfungen
Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen
"Unser Prüfungsurteil ist ein Gütesiegel, damit Sie und andere valide
Entscheidungen treffen können - das ist unser Anspruch!
Wir fokussieren uns auf wesentliche Sachverhalte, klären frühzeitig und lösungsorientiert
Fragestellungen und treffen verbindliche Aussagen."
Eine Abschlussprüfung im Sinne des Handelsgesetzes ist die Prüfung von Jahres-, Konzern- und
Zwischenabschlüssen, die vollumfänglich nach allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen (z.B.
HGB, NKF etc.) aufgestellt.
Gegenstand unsere Abschlussprüfungsleistungen können darüber hinaus sein:
- Abschlüsse, die nach speziellen festgelegten Rechnungslegungsbestimmungen aufgestellt wurden (für Behörden, Vertragspartner etc.)
- Prüfung von Abhängigkeitsberichten
- Prüferische Durchsicht von Abschlüssen, Halbjahresfinanzberichte, Quartalsberichten
Prüfungen bei spezifischen regulatorischen und/oder Branchenanforderungen
Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der stetig wachsenden regulatorischen bzw.
branchenspezifischen Anforderungen.
Unser Leistungsportfolio bei spezifischen regulatorischen und/oder Branchenanforderungen:
- Prüfung von Abschlüsse besonderer Unternehmensformen, die nicht von den Vorschriften des Publizitätsgesetzes erfasst werden
- Prüfung gemäß § 53 HGrG
- Prüfungen zwecks Antragstellung auf Zuschüsse/Beihilfen
- Feststellung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen nach dem Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen
Spezialisierung
Je nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens können Sie auf engagierte Fachleute zurückgreifen, die sich in ihrem Spezialgebiet bestens auskennen, Sie immer mit aktuellen Informationen versorgen und alles tun, damit Sie von den Ergebnissen profitieren.
Digitalisierung
Wir entwickeln für Sie ein speziell auf Ihr Unternehmen ausgerichtetes Prüfungskonzept und nutzen innovative Erhebungs- und Abfragewerkzeuge zur schnellen, effizienten Prüfung selbst größter Datensätze. Dadurch gewinnen wir eine höhere Prüfungssicherheit bei einer gleichzeitig geringeren Beanspruchung Ihrer Ansprechpartner.