Weitere Prüfungs- und Beratungsleistungen

"Es gibt viele Gründe Ordnungsmäßigkeit von Informationen oder die Eignung und Wirksamkeit von Prozessen durch einen unabhängigen Prüfer validieren zu lassen. Es gibt viele Nutzer dieser Informationen bzw. Aussagen: Unternehmer, Kapitalgeber, Anteilseigener, Stakeholdern." 
 
"Davon ist abhängig ist der benötigte Grad an Verlässlichkeit, die eine Prüfung vermitteln soll. Wir trennen hier zwischen einer Gesamtbeurteilung, die mit einer hinreichenden oder einer begrenzten Sicherheit abgeben wird." 
Nachgefragt werden auch Leistungen, bei denen das Ziel keine Gesamtbeurteilung darstellt, sondern die Erstellung eines Gutachtens mit zusammenfassender Schlussbemerkung oder Aufträge zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen (agreed-upon procedures). 
Wir passen so unsere Prüfungs- und Bestätigungsleistungen an Ihre Bedürfnisse bzw. an die Erwartungen der Adressaten unseres Prüfungsurteils an! Wichtig ist uns dabei Transparenz über Art und Umfang der Prüfung zu schaffen. 

 
Prüfung von speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen 

Die Aufstellung von speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen dient in der Regel der Erfüllung von Rechnungslegungspflichten gegenüber Vertragspartnern, Behörden, (Förder-)Banken und andere Institutionen. Ausgewählte Finanzinformationen sind oft entscheidungsrelevant bei Verhandlungen mit Investoren oder dienen als Nachweis für die Einhaltung von vertraglichen Vereinbarungen. 
In jedem dieser Fälle bedürfen speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen einer Validierung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Diese betriebswirtschaftlichen Prüfungsaufträge können mit dem Ziel einer hinreichenden oder einer begrenzten Sicherheit durchgeführt werden - je nach Ihren Bedürfnissen. Gemeinsames Ziel aller Prüfungen ist, zwischen den Marktteilnehmern Vertrauen zu schaffen! 

Beispiele für speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen: 
"Abschlüsse, die nach speziellen Rechnungslegungsbestimmungen (z.B. auf der Grundlage eines Vertrags, nach Vorgaben von Behörden) aufgestellt wurden:" 

  • Prüfung Pro Forma-Rechnungslegung 
  • Umsatzerlöse im Rahmen von Lizenzvereinbarungen/ umsatzabhängigen Mieten 
  • Aufstellung über die Verwendung von Fördermitteln, Betriebskostenzuschüssen etc. 
  • Analysen von Finanzdaten und Planrechnungen 

 
Prüfung von nichtfinanziellen Informationen 

Die Zusammenstellung und Prüfung von nichtfinanziellen Informationen ist Grundlage für den Nachweis von Richtlinien oder Vertragsbestimmungen. Oft sind nichtfinanziellen Informationen auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln und Beihilfen. Es ist daneben aber auch eine wachsende Bedeutung von nichtfinanziellen Kennzahlen für die interne Steuerung zu beobachten. 
Die Nachfrage nach Prüfungen von nichtfinanziellen Informationen ist daher vielfältig. Unsere Zielsetzung ist auch hier: Prüfungsleistungen entsprechend der Erwartungen an Prüfungssicherheit und Beurteilungskriterien maßgeschneidert anzubieten. 
Im Rahmen der Abschlussprüfung entwickelte Fähigkeiten und Kenntnisse sind regelmäßig auch für solche speziellen Prüfungsleistungen einsetzbar. Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird. 

Beispiele für nichtfinanzielle Informationen sind: 

  • die zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln 
  • Prüfung von Verhaltensweisen (z. B. Einhaltung von Richtlinien oder Vertragsbestimmungen) 
  • Umweltbelange (z.B. Emissionswerte, Energieverbrauch etc.) 
  • Arbeitnehmerbelange 

 
Gutachten / Gutachterliche Stellungnahme 

Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden. 
Bei Gutachten treffen wir unsere Aussagen als Neutraler und damit frei von Parteibindungen. Wir analysieren für Sie Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung. Typischer Anwendungsfalle ist die Erstellung von Schiedsgutachten. 
Eine andere Möglichkeit ist für Sie interessen- oder zielbezogen (Parteiengutachten) tätig zu werden. Diese gutachterlichen Stellungnahmen haben eine argumentative Funktion. 
Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.