Weitere Prüfungs- und Beratungsleistungen
"Es gibt viele Gründe Ordnungsmäßigkeit von Informationen oder die
Eignung und Wirksamkeit von Prozessen durch einen unabhängigen Prüfer validieren zu lassen. Es
gibt viele Nutzer dieser Informationen bzw. Aussagen: Unternehmer, Kapitalgeber,
Anteilseigener, Stakeholdern."
"Davon ist abhängig ist der benötigte Grad an Verlässlichkeit, die eine Prüfung vermitteln
soll. Wir trennen hier zwischen einer Gesamtbeurteilung, die mit einer hinreichenden oder
einer begrenzten Sicherheit abgeben wird."
Nachgefragt werden auch Leistungen, bei denen das Ziel keine Gesamtbeurteilung darstellt,
sondern die Erstellung eines Gutachtens mit zusammenfassender Schlussbemerkung oder Aufträge
zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen (agreed-upon procedures).
Wir passen so unsere Prüfungs- und Bestätigungsleistungen an Ihre Bedürfnisse bzw. an die
Erwartungen der Adressaten unseres Prüfungsurteils an! Wichtig ist uns dabei Transparenz über
Art und Umfang der Prüfung zu schaffen.
Prüfung von speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen
Die Aufstellung von speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen dient in der Regel der
Erfüllung von Rechnungslegungspflichten gegenüber Vertragspartnern, Behörden, (Förder-)Banken
und andere Institutionen. Ausgewählte Finanzinformationen sind oft entscheidungsrelevant bei
Verhandlungen mit Investoren oder dienen als Nachweis für die Einhaltung von vertraglichen
Vereinbarungen.
In jedem dieser Fälle bedürfen speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen einer
Validierung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Diese betriebswirtschaftlichen
Prüfungsaufträge können mit dem Ziel einer hinreichenden oder einer begrenzten Sicherheit
durchgeführt werden - je nach Ihren Bedürfnissen. Gemeinsames Ziel aller Prüfungen ist,
zwischen den Marktteilnehmern Vertrauen zu schaffen!
Beispiele für speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen:
"Abschlüsse, die nach speziellen Rechnungslegungsbestimmungen (z.B. auf der Grundlage eines
Vertrags, nach Vorgaben von Behörden) aufgestellt wurden:"
- Prüfung Pro Forma-Rechnungslegung
- Umsatzerlöse im Rahmen von Lizenzvereinbarungen/ umsatzabhängigen Mieten
- Aufstellung über die Verwendung von Fördermitteln, Betriebskostenzuschüssen etc.
- Analysen von Finanzdaten und Planrechnungen
Prüfung von nichtfinanziellen Informationen
Die Zusammenstellung und Prüfung von nichtfinanziellen Informationen ist Grundlage für den
Nachweis von Richtlinien oder Vertragsbestimmungen. Oft sind nichtfinanziellen Informationen
auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln und Beihilfen. Es ist daneben aber
auch eine wachsende Bedeutung von nichtfinanziellen Kennzahlen für die interne Steuerung zu
beobachten.
Die Nachfrage nach Prüfungen von nichtfinanziellen Informationen ist daher vielfältig. Unsere
Zielsetzung ist auch hier: Prüfungsleistungen entsprechend der Erwartungen an
Prüfungssicherheit und Beurteilungskriterien maßgeschneidert anzubieten.
Im Rahmen der Abschlussprüfung entwickelte Fähigkeiten und Kenntnisse sind regelmäßig auch für
solche speziellen Prüfungsleistungen einsetzbar. Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen
Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität
interdisziplinär umgesetzt wird.
Beispiele für nichtfinanzielle Informationen sind:
- die zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln
- Prüfung von Verhaltensweisen (z. B. Einhaltung von Richtlinien oder Vertragsbestimmungen)
- Umweltbelange (z.B. Emissionswerte, Energieverbrauch etc.)
- Arbeitnehmerbelange
Gutachten / Gutachterliche Stellungnahme
Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der
Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.
Bei Gutachten treffen wir unsere Aussagen als Neutraler und damit frei von Parteibindungen.
Wir analysieren für Sie Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander
ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung. Typischer
Anwendungsfalle ist die Erstellung von Schiedsgutachten.
Eine andere Möglichkeit ist für Sie interessen- oder zielbezogen (Parteiengutachten) tätig zu
werden. Diese gutachterlichen Stellungnahmen haben eine argumentative Funktion.
Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit
hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.