Lohnsteuer & internationale Mitarbeiterentsendung

Arbeitgeber sind im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit immer komplexer werdenden Vorschriften des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts sowie stetigen Änderungen der Gesetzgebung, der Finanzverwaltungsauffassung und der Rechtsprechung konfrontiert. Dies birgt enorme Kosten- und Haftungsrisiken für Unternehmen. 
Ferner sind die intensive Vernetzung der Märkte, grenzüberschreitender Know-how-Transfer in Form von Mitarbeiterentsendungen und die Globalisierung von Unternehmen heutzutage selbstverständlich und fördern die Wettbewerbsfähigkeit. 
Infolgedessen sind Arbeitgeber und deren Mitarbeiter neben dem nationalen Steuer- und Sozialversicherungsrecht auch mit den entsprechenden Vorschriften des Ziellandes konfrontiert. 

Unser Dienstleistungsspektrum im Einzelnen: 

  • Laufende Beratung auf dem Gebiet des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtes 
  • Erstellung / Überprüfung von Reisekostenrichtlinien des Unternehmens 
  • Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (§ 37b EStG) 
  • Beratung hinsichtlich innovativer, steueroptimierter Gehaltsbestandteile: 
    • Besteuerung von geldwerten Vorteilen
    • Steuerfreie Geschenke an Arbeitnehmer 
    • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle 
    • Betriebliche Altersvorsorge 
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Sozialversicherungsträger 
  • Minimierung von Haftungsrisiken durch unseren „Quick-Check Lohnsteuer“ 
  • Anrufungsauskünfte gemäß § 42e EStG