Lohnsteuer & internationale Mitarbeiterentsendung
Arbeitgeber sind im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit immer
komplexer werdenden Vorschriften des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts sowie stetigen
Änderungen der Gesetzgebung, der Finanzverwaltungsauffassung und der Rechtsprechung
konfrontiert. Dies birgt enorme Kosten- und Haftungsrisiken für Unternehmen.
Ferner sind die intensive Vernetzung der Märkte, grenzüberschreitender Know-how-Transfer in Form
von Mitarbeiterentsendungen und die Globalisierung von Unternehmen heutzutage selbstverständlich
und fördern die Wettbewerbsfähigkeit.
Infolgedessen sind Arbeitgeber und deren Mitarbeiter neben dem nationalen Steuer- und
Sozialversicherungsrecht auch mit den entsprechenden Vorschriften des Ziellandes
konfrontiert.
Unser Dienstleistungsspektrum im Einzelnen:
- Laufende Beratung auf dem Gebiet des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtes
- Erstellung / Überprüfung von Reisekostenrichtlinien des Unternehmens
- Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (§ 37b EStG)
- Beratung hinsichtlich innovativer, steueroptimierter Gehaltsbestandteile:
- Besteuerung von geldwerten Vorteilen
- Steuerfreie Geschenke an Arbeitnehmer
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
- Betriebliche Altersvorsorge
- Unterstützung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Sozialversicherungsträger
- Minimierung von Haftungsrisiken durch unseren „Quick-Check Lohnsteuer“
- Anrufungsauskünfte gemäß § 42e EStG