Kommunen & ihre weiteren Beteiligungen
In der Anwendung müssen die Entscheider mit den jeweiligen fachspezifischen Anforderungen, den haushalttechnischen Restriktionen und den Vorgaben der Aufsichtsbehörden in Einklang gebracht werden. Gestaltungsbedarf ergibt sich oftmals aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem Auftrag zur Daseinsvorsorge,dem Gebot des wirtschaftlichen Handelns und der Nachhaltigkeit. Das Branchencenter liefert maßgeschneiderte Lösungen für die Kommunen und ihre Beteiligungen.
Doppik/ Neues Kommunales Finanzmanagement
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entsteht die Verpflichtung zur Erstellung von kaufmännisch geprägten Jahresabschlüssen für alle kommunalen Einrichtungen. Aktuell ist eine Weiterentwicklung zu den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen IPSAS/EPSAS zu erwarten.
Eröffnungsbilanz
Der erste Schritt ist dabei die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Aufgrund der Einmaligkeit
ergibt sich bei der Eröffnungsbilanz wenig Routine. Die Erfahrungen mit den neuen Themen rund um
die Bilanzierung und Bewertung sind noch jung. Viele Kommunen sind bereits in der Routine
angekommen; nicht wenige sind aber noch auf dem Weg!
Jahresabschluss
BeGeKo unterstützt Sie mit einem pragmatischen und auf langjährigen Erfahrungen basierenden
Ansatz in allen offenen Fragen der Bilanzierung, Bewertung und Dokumentation. So zum Beispiel
bei der Erstellung der Bilanzierungsrichtlinien, dem Aufbau einer revisionssicheren
Dokumentation , der Erstellung eines realistischen Zeitplanes für die Jahresabschlusserstellung
oder die Abbildung komplexer Sachverhalte.
Gesamtabschluss
Bei der Erstellungdes kommunalen Gesamtabschlusses ist das Ziel neu gesteckt und geht über die
klassische Jahresabschlusserstellung hinaus.
Für ein geschlossenes Steuerungssystem ist die Integration von Controlling, Risiko-, Prozess-
und Kostenmanagement in einem Gesamtsystem erforderlich, um ein strategisches kommunales
Beteiligungsmanagement zu ermöglichen. Basis hier bildet der kommunale Gesamtabschluss, bei dem
BeGeKo aufgrund seiner umfassenden Erfahrungen sowohl in der kommunalen Rechnungslegung als auch
in der Konzernrechnungslegung effizient und ergebnisorientiert qualifizierte Beratungsleistungen
erbringt. Dieses hin von In-House-Schulungen bis zur kompletten Erstellung des
Gesamtabschlusses.
Prüfung von Abschlüssen
Auch auf die Rechnungsprüfungs- und Revisionsämter sind neue Aufgabenstellungen hinzugekommen.
Der jetzt nun anzuwendende risikoorientierte Prüfungsansatz entscheidet sich erheblich von der
bisherigen Prüfungssystematik.
BeGeKo hat umfassende praktische Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Rechnungsprüfungs-
und Revisionsämtern. Unter Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen werden die örtlichen
Rechnungsprüfungs- und Revisionsämter maßgeschneidert in den Prüfungsprozess mit
einbgezogen.
Weiterentwicklung der Doppik-Anwendung
Vielerorts hohen Erwartungen in fachlicher, organisatorischer oder aber auch technischer
Hinsicht bei der Anwendung der Doppik in den Kommunen noch nicht vollständig erfüllt
worden. Insbesondere ist es noch nicht überall gelungen, die verschiedenen Reformelemente
im Sinne eines umfassenden Planungs- und Steuerungssystems für Verwaltung und Politik zu
integrieren. Auf Basis unserer vielfältigen Erfahrung haben wir uns auf die Einführung und
zielgerichtete Weiterentwicklung von Haushalts-, Rechnungs- und Steuerungssystemen in Kommunen
spezialisiert. Der Schwerpunkt unserer Dienstleistungen liegt dabei auf der Verbesserung und
Verbindung der (technischen) Instrumente und Verfahren des externen und internen
Rechnungswesens.
Beteiligungsmanagement
Das kommunale Beteiligungsmanagement entspricht häufig einem Verwalten der Beteiligungen.
Städte und Landkreise haben mit der Verpflichtung, einen Konzern- bzw. Gesamtabschluss zu
erstellen allerdings die Chance, eine bislang ggf. eher reaktive Beteiligungsverwaltung zu einem
aktiven Beteiligungsmanagement auszubauen, und bereits jetzt die notwendigen Grundlagen für
einen reibungslosen, effizienten und zeitnahem Gesamtabschluss zu legen.
Handlungsfähigkeit des
Beteiligungsmanagements
Selten besteht verwaltungsintern die Transparenz, wieviele und welche Mitarbeiter für welche
Aufgaben der Beteiligungsverwaltung insgesamt gebunden sind bzw. tatsächlich benötigt werden.
Dabei ist jedoch nicht nur auf den rein quantitativen Personalbedarf abzustellen, der sich in
der Regel an einem für das Beteiligungsmanagement typischen Aufgabenkatalog festmachen lässt.
Vielmehr ergeben sich aufgrund der Vielfalt und der Komplexität einzelner Aufgabenstellungen,
hohe Anforderungen an die Ausbildung und Erfahrung und damit an die Qualität der
Mitarbeiter.
BeGeKo unterstützt Sie bei der Steigerung der Handlungsfähigkeit Ihres Beteiligungsmanagements
durch die Erstellung eines Soll-Aufgabenkatalogs, eine aufgabenorientierte Modellierung der
Ablauforganisation und die Entwicklung von Anforderungsprofilen, ggf. ergänzt um eine
entsprechende Personalentwicklungsplanung.
Berichtswesen als wichtiger
Erfolgsfaktor
Kein Beteiligungsmanagement besteht erfolgreich ohne entsprechende Informationen. Im Rahmen des
Berichtwesens und Beteiligungscontrollings ist zu definieren, welche betriebswirtschaftlichen
Informationen und Kennzahlen an das Beteiligungsmanagement zu übermitteln sind. Es ist ferner
festzulegen, wann und wie diese Informationen für welche Zielgruppe (z. B. Verwaltungsvorstände
und Politik) aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch bestimmen sich Inhalt und
Ausmaß der Steuerung.
Durch unsere Erfahrung in der Entwicklung und Anwendung von Controllingsystemen für
öffentliche Aufgaben können wir Ihnen helfen, das notwendige Berichtswesen fachlich und
technisch zu konzeptionieren, die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und
Sie bei der entsprechenden Einführung in der Kernverwaltung und den Beteiligungen zu
begleiten.
Kommunales Steuerrecht
Wir bieten eine branchenspezifische steuer- und wirtschaftsrechtliche Beratung für die
öffentliche Hand und ihre Eigengesellschaften, da deren Besteuerung von Spezialregelungen
geprägt ist.
Schwerpunke der steuerliche Optimierungsberatung:
- Umsatzsteueroptimierte Ausgestaltung von Zuschüssen
- Steuerliche Anerkennung dauerdefizitärer Tätigkeiten und des steuerlichen Querverbundes
- Optimierung der Spartenrechnung
- Identifizierung von Betrieben gewerblicher Art
- Optimierung bezüglich Kapitalertragsteuer
Bei unserer steuer- und wirtschaftsrechtlichen Organisationsberatung berücksichtigen unsere
überwiegend als Rechtsanwalt und Steuerberater doppelt qualifizierten Berater die durch das
Beihilfe-, Vergabe-, Arbeits- sowie Kommunalrecht gesetzten
Rahmenbedingungen.
Wir beraten Sie vollumfassend von der ersten Idee bis zur praktischen Umsetzung
bei:
- Optimierung des kommunalen Konzerns
- Verschmelzungen und Ausgliederungen
- Interkommunaler Zusammenarbeit
Wir decken dabei alle wesentlichen kommunalen Branchen ab:
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung
Wir kennen die Besonderheiten der kommunalen Entscheidungsprozesse und berücksichtigen daher in jeder Phase der Beratung die Realisierbarkeit, denn unsere Beratung zielt auf die erfolgreiche praktische Umsetzung.
Vergaben und Beihilfen
Was uns im Vergaberecht auszeichnet…
Das Vergaberecht ist eine klassische Querschnittsmaterie. Eine fundierte Beratung erfordert
daher regelmäßig eine fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit durch die gleichzeitige Einbindung
von Spezialisten aus den Bereichen Recht, Technik und Wirtschaft. Unserer Mandanten schätzen,
dass wir durch unseren seit mehreren Jahrzehnten geübten multidisziplinären Beratungsansatz
einen Service aus einer Hand anbieten können. Hierdurch vermeiden wir unnötige Transferverluste
und gewährleisten zugleich ein Höchstmaß an Kostendisziplin zugunsten unserer Mandanten. Die
Berater von unserer Rechtsabteilung verfügen über eine tiefgehende Expertise in der Beratung der
öffentlichen Hand bei der Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung (europaweiter)
Vergabeverfahren. Private Unternehmen unterstützen wir bei der Optimierung ihrer Chancen auf den
Erhalt öffentlicher Aufträge mit großem Erfolg. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabenachprüfungsinstanzen (Vergabekammern, Oberlandesgerichte),
bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und in der Inanspruchnahme sonstiger
Rechtsbehelfe. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der in den vergangenen Jahren
immer bedeutender gewordenen Unterstützung öffentlicher Beschaffungsstellen bei der Etablierung
von Systemen des Vertrags- und Nachtragsmanagements.
Wie wir Sie im Beihilfenrecht unterstützen
können…
Finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand, die nicht marktüblich sind, können eine Beihilfe
im Sinne des EU-Beihilfenrechts darstellen. Für die Beachtung der Beihilfenrechtsregelungen sind
sowohl die vergebende Stelle, als auch der Empfänger verantwortlich. Die Rechtsform des
Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Zudem kann in nahezu jedem Bereich, in dem staatliche
Mittel an Unternehmen fließen, das Beihilfenrecht bedeutsam sein (z. B. Krankenhäuser,
Stadtwerke, Kulturbereich, Wirtschaftsförderung).
Dabei stellen nicht nur unmittelbare Finanzleistungen beihilfenrechtlich relevante Zuwendungen
dar, sondern auch viele weitere Leistungen, die nicht ohne Weiteres von den Beteiligten als
Beihilfe qualifiziert werden (z. B. Kapitalerhöhungen, Überlassung von staatlichen Grundstücken,
Personalgestellungen, Verkauf und Erwerb von öffentliche
Beteiligungen).
Bei Vorliegen einer Beihilfe muss diese grundsätzlich vorab bei der EU-Kommission zur
Genehmigung angemeldet werden. Für den Fall, dass Beihilfen unter Verstoß gegen das
Beihilfenrecht gewährt werden, besteht das Risiko von Rückforderungen. Es gibt allerdings eine
Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die Beihilfen von der Genehmigungspflicht befreien, wenn die
Voraussetzungen der jeweiligen Ausnahmeregelung streng beachtet
werden.
Wir betreuen die öffentliche Hand bei der Einordnung und Bewertung von Zuwendungen. Durch unsere
standardisierte Checkliste können wir schnell Sachverhalte identifizieren und Risiken aufzeigen.
Zudem unterstützen wir bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (z. B. Betrauungsakt) und
bei jeglicher Kommunikation mit und zwischen
Behörden.
Organisationsformen öffentlicher Unternehmen
Auswahl und Gestaltung alternativer
Organisationsformen
Aufgrund des Konsolidierungsdrucks stellt sich für Kommunen die Frage, ob nicht durch eine
gemeinsame Aufgabenerledigung mit weiteren Trägern und/oder Verlagerung in eine betriebliche
Organisationsform außerhalb der Kernverwaltung Effizienzvorteile bei eigenen Aufgaben entstehen
können. Unsere Leistungen im Bereich Ausgründung konzentrieren sich auf die Begleitung der
eigentlichen Ausgründung und die Optimierung der geschäftlichen und prozessualen Beziehungen zu
vorhandenen Ausgründungen. Dabei unterstützen wir Sie etwa bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse
unterschiedlicher Modelle oder bei der Gestaltung der notwendigen Steuerungs- und
Informationsprozesse bereits erfolgter
Ausgründungen.