• Kommunen
    & ihre weiteren Beteiligungen

    Kommunen & ihre weiteren Beteiligungen

    In der Anwendung müssen die Entscheider mit den jeweiligen fachspezifischen Anforderungen, den haushalttechnischen Restriktionen und den Vorgaben der Aufsichtsbehörden in Einklang gebracht werden. Gestaltungsbedarf ergibt sich oftmals aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem Auftrag zur Daseinsvorsorge,dem Gebot des wirtschaftlichen Handelns und der Nachhaltigkeit. Das Branchencenter liefert maßgeschneiderte Lösungen für die Kommunen und ihre Beteiligungen.   

    Doppik/ Neues Kommunales Finanzmanagement       

    Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entsteht die Verpflichtung zur Erstellung von kaufmännisch geprägten Jahresabschlüssen für alle kommunalen Einrichtungen. Aktuell ist eine Weiterentwicklung zu den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen IPSAS/EPSAS zu erwarten.      

    Eröffnungsbilanz      
    Der erste Schritt ist dabei die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Aufgrund der Einmaligkeit ergibt sich bei der Eröffnungsbilanz wenig Routine. Die Erfahrungen mit den neuen Themen rund um die Bilanzierung und Bewertung sind noch jung. Viele Kommunen sind bereits in der Routine angekommen; nicht wenige sind aber noch auf dem Weg!      

    Jahresabschluss      
    BeGeKo unterstützt Sie mit einem pragmatischen und auf langjährigen Erfahrungen basierenden Ansatz in allen offenen Fragen der Bilanzierung, Bewertung und Dokumentation. So zum Beispiel bei der Erstellung der Bilanzierungsrichtlinien, dem Aufbau einer revisionssicheren Dokumentation , der Erstellung eines realistischen Zeitplanes für die Jahresabschlusserstellung oder die Abbildung komplexer Sachverhalte.      

    Gesamtabschluss      
    Bei der Erstellungdes kommunalen Gesamtabschlusses ist das Ziel neu gesteckt und geht über die klassische Jahresabschlusserstellung hinaus.      
    Für ein geschlossenes Steuerungssystem ist die Integration von Controlling, Risiko-, Prozess- und Kostenmanagement in einem Gesamtsystem erforderlich, um ein strategisches kommunales Beteiligungsmanagement zu ermöglichen. Basis hier bildet der kommunale Gesamtabschluss, bei dem BeGeKo aufgrund seiner umfassenden Erfahrungen sowohl in der kommunalen Rechnungslegung als auch in der Konzernrechnungslegung effizient und ergebnisorientiert qualifizierte Beratungsleistungen erbringt. Dieses hin von In-House-Schulungen bis zur kompletten Erstellung des Gesamtabschlusses.      

    Prüfung von Abschlüssen      
    Auch auf die Rechnungsprüfungs- und Revisionsämter sind neue Aufgabenstellungen hinzugekommen. Der jetzt nun anzuwendende risikoorientierte Prüfungsansatz entscheidet sich erheblich von der bisherigen Prüfungssystematik.      
    BeGeKo hat umfassende praktische Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Rechnungsprüfungs- und Revisionsämtern. Unter Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen werden die örtlichen Rechnungsprüfungs- und Revisionsämter maßgeschneidert in den Prüfungsprozess mit einbgezogen.      

    Weiterentwicklung der Doppik-Anwendung      
    Vielerorts hohen Erwartungen in fachlicher, organisatorischer oder aber auch technischer Hinsicht bei der Anwendung der Doppik in den Kommunen noch nicht vollständig erfüllt worden.  Insbesondere ist es noch nicht überall gelungen, die verschiedenen Reformelemente im Sinne eines umfassenden Planungs- und Steuerungssystems für Verwaltung und Politik zu integrieren. Auf Basis unserer vielfältigen Erfahrung haben wir uns auf die Einführung und zielgerichtete Weiterentwicklung von Haushalts-, Rechnungs- und Steuerungssystemen in Kommunen spezialisiert. Der Schwerpunkt unserer Dienstleistungen liegt dabei auf der Verbesserung und Verbindung der (technischen) Instrumente und Verfahren des externen und internen Rechnungswesens.


    Beteiligungsmanagement     

    Das kommunale Beteiligungsmanagement entspricht häufig einem Verwalten der Beteiligungen. Städte und Landkreise haben mit der Verpflichtung, einen Konzern- bzw. Gesamtabschluss zu erstellen allerdings die Chance, eine bislang ggf. eher reaktive Beteiligungsverwaltung zu einem aktiven Beteiligungsmanagement auszubauen, und bereits jetzt die notwendigen Grundlagen für einen reibungslosen, effizienten und zeitnahem Gesamtabschluss zu legen.  
        
    Handlungsfähigkeit des Beteiligungsmanagements      
    Selten besteht verwaltungsintern die Transparenz, wieviele und welche Mitarbeiter für welche Aufgaben der Beteiligungsverwaltung insgesamt gebunden sind bzw. tatsächlich benötigt werden. Dabei ist jedoch nicht nur auf den rein quantitativen Personalbedarf abzustellen, der sich in der Regel an einem für das Beteiligungsmanagement typischen Aufgabenkatalog festmachen lässt. Vielmehr ergeben sich aufgrund der Vielfalt und der Komplexität einzelner Aufgabenstellungen, hohe Anforderungen an die Ausbildung und Erfahrung und damit an die Qualität der Mitarbeiter.      
    BeGeKo unterstützt Sie bei der Steigerung der Handlungsfähigkeit Ihres Beteiligungsmanagements durch die Erstellung eines Soll-Aufgabenkatalogs, eine aufgabenorientierte Modellierung der Ablauforganisation und die Entwicklung von Anforderungsprofilen, ggf. ergänzt um eine entsprechende Personalentwicklungsplanung.  
     
    Berichtswesen als wichtiger Erfolgsfaktor      
    Kein Beteiligungsmanagement besteht erfolgreich ohne entsprechende Informationen. Im Rahmen des Berichtwesens und Beteiligungscontrollings ist zu definieren, welche betriebswirtschaftlichen Informationen und Kennzahlen an das Beteiligungsmanagement zu übermitteln sind. Es ist ferner festzulegen, wann und wie diese Informationen für welche Zielgruppe (z. B. Verwaltungsvorstände und Politik) aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch bestimmen sich Inhalt und Ausmaß der Steuerung.      
    Durch unsere Erfahrung in der Entwicklung und Anwendung von Controllingsystemen für  öffentliche Aufgaben können wir Ihnen helfen, das notwendige Berichtswesen fachlich und technisch zu konzeptionieren, die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und Sie bei der entsprechenden Einführung in der Kernverwaltung und den Beteiligungen zu begleiten.      

           
    Kommunales Steuerrecht       

    Wir bieten eine branchenspezifische steuer- und wirtschaftsrechtliche Beratung für die öffentliche Hand und ihre Eigengesellschaften, da deren Besteuerung von Spezialregelungen geprägt ist.      
    Schwerpunke der steuerliche Optimierungsberatung:    

    • Umsatzsteueroptimierte Ausgestaltung von Zuschüssen      
    • Steuerliche Anerkennung dauerdefizitärer Tätigkeiten und des steuerlichen Querverbundes      
    • Optimierung der Spartenrechnung      
    • Identifizierung von Betrieben gewerblicher Art      
    • Optimierung bezüglich Kapitalertragsteuer      

    Bei unserer steuer- und wirtschaftsrechtlichen Organisationsberatung berücksichtigen unsere überwiegend als Rechtsanwalt und Steuerberater doppelt qualifizierten Berater die durch das Beihilfe-, Vergabe-, Arbeits- sowie Kommunalrecht gesetzten Rahmenbedingungen.      
    Wir beraten Sie vollumfassend von der ersten Idee bis zur praktischen Umsetzung bei:      

    • Optimierung des kommunalen Konzerns      
    • Verschmelzungen und Ausgliederungen      
    •  Interkommunaler Zusammenarbeit      

    Wir decken dabei alle wesentlichen kommunalen Branchen ab:      

    • Öffentlicher Personennahverkehr      
    • Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung      

    Wir kennen die Besonderheiten der kommunalen Entscheidungsprozesse und berücksichtigen daher in jeder Phase der Beratung die Realisierbarkeit, denn unsere Beratung zielt auf die erfolgreiche praktische Umsetzung.      

           
    Vergaben und Beihilfen    

    Was uns im Vergaberecht auszeichnet…      
    Das Vergaberecht ist eine klassische Querschnittsmaterie. Eine fundierte Beratung erfordert daher regelmäßig eine fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit durch die gleichzeitige Einbindung von Spezialisten aus den Bereichen Recht, Technik und Wirtschaft. Unserer Mandanten schätzen, dass wir durch unseren seit mehreren Jahrzehnten geübten multidisziplinären Beratungsansatz einen Service aus einer Hand anbieten können. Hierdurch vermeiden wir unnötige Transferverluste und gewährleisten zugleich ein Höchstmaß an Kostendisziplin zugunsten unserer Mandanten. Die Berater von unserer Rechtsabteilung verfügen über eine tiefgehende Expertise in der Beratung der öffentlichen Hand bei der Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung (europaweiter) Vergabeverfahren. Private Unternehmen unterstützen wir bei der Optimierung ihrer Chancen auf den Erhalt öffentlicher Aufträge mit großem Erfolg. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabenachprüfungsinstanzen (Vergabekammern, Oberlandesgerichte), bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und in der Inanspruchnahme sonstiger Rechtsbehelfe. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der in den vergangenen Jahren immer bedeutender gewordenen Unterstützung öffentlicher Beschaffungsstellen bei der Etablierung von Systemen des Vertrags- und Nachtragsmanagements.      
    Wie wir Sie im Beihilfenrecht unterstützen können…      
    Finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand, die nicht marktüblich sind, können eine Beihilfe im Sinne des EU-Beihilfenrechts darstellen. Für die Beachtung der Beihilfenrechtsregelungen sind sowohl die vergebende Stelle, als auch der Empfänger verantwortlich. Die Rechtsform des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Zudem kann in nahezu jedem Bereich, in dem staatliche Mittel an Unternehmen fließen, das Beihilfenrecht bedeutsam sein (z. B. Krankenhäuser, Stadtwerke, Kulturbereich, Wirtschaftsförderung).      
    Dabei stellen nicht nur unmittelbare Finanzleistungen beihilfenrechtlich relevante Zuwendungen dar, sondern auch viele weitere Leistungen, die nicht ohne Weiteres von den Beteiligten als Beihilfe qualifiziert werden (z. B. Kapitalerhöhungen, Überlassung von staatlichen Grundstücken, Personalgestellungen, Verkauf und Erwerb von öffentliche Beteiligungen).      
    Bei Vorliegen einer Beihilfe muss diese grundsätzlich vorab bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Für den Fall, dass Beihilfen unter Verstoß gegen das Beihilfenrecht gewährt werden, besteht das Risiko von Rückforderungen. Es gibt allerdings eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die Beihilfen von der Genehmigungspflicht befreien, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Ausnahmeregelung streng beachtet werden.      
    Wir betreuen die öffentliche Hand bei der Einordnung und Bewertung von Zuwendungen. Durch unsere standardisierte Checkliste können wir schnell Sachverhalte identifizieren und Risiken aufzeigen. Zudem unterstützen wir bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (z. B. Betrauungsakt) und bei jeglicher Kommunikation mit und zwischen Behörden.           

    Organisationsformen öffentlicher Unternehmen       

    Auswahl und Gestaltung alternativer Organisationsformen      
    Aufgrund des Konsolidierungsdrucks stellt sich für Kommunen die Frage, ob nicht durch eine gemeinsame Aufgabenerledigung mit weiteren Trägern und/oder Verlagerung in eine betriebliche Organisationsform außerhalb der Kernverwaltung Effizienzvorteile bei eigenen Aufgaben entstehen können. Unsere Leistungen im Bereich Ausgründung konzentrieren sich auf die Begleitung der eigentlichen Ausgründung und die Optimierung der geschäftlichen und prozessualen Beziehungen zu vorhandenen Ausgründungen. Dabei unterstützen wir Sie etwa bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse unterschiedlicher Modelle oder bei der Gestaltung der notwendigen Steuerungs- und Informationsprozesse bereits erfolgter Ausgründungen.